Quarantänepflicht bei Zuzug aus Corona-Risikogebiet

Mitteilung des Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten

Infektionsgeschehen in der Erstaufnahmeeinrichtung Friedland

Sehr geehrte Angehörige der deutschen Minderheiten in den Staaten der ehemaligen Sowjetunion, liebe Landsleute,

das neuartige Corona-Virus breitet sich weiterhin weltweit aus und stellt auch die Bundesrepublik Deutschland vor Herausforderungen. Nun hat das Virus leider auch die Erstaufnahmeeinrichtung des Bundes in Friedland erreicht. Die Behörden im Bund und Land Niedersachsen stehen in engem Kontakt, um den Gesundheitsschutz der Spätaussiedler in der Einrichtung sicherzustellen. Wir sind hierbei auch auf Ihre Mitwirkung angewiesen.

Es wird nachdrücklich darauf hingewiesen, dass Personen, die aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreisen, auf Grundlage landesrechtlicher Bestimmungen verpflichtet sind, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in Quarantäne zu begeben, die 14 Tage eingehalten werden muss. Quarantäne kann in einer eigenen Häuslichkeit oder einer anderen geeigneten Unterkunft eingehalten werden. Diese Quarantänepflicht entfällt nur dann, wenn Sie mit einem gültigen (nicht älter als 48 Stunden alten) negativen Covid-19-Test einreisen.

Derzeit zählen auch die Hauptherkunftsländer von Spätaussiedlern wie die Russische Föderation, Kasachstan und die Ukraine zu den Risikogebieten.

Die Bundesregierung stellt einreisenden Spätaussiedlern, die noch nicht über eine eigene Häuslichkeit bzw. eine geeignete Unterkunft in Deutschland (z. B. bei Familienangehörigen oder am geplanten Wohnort) verfügen, kostenfrei eine Unterkunft für diese 14 Tage zur Verfügung. Bitte machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch. Informationen erhalten Sie am Flughafen nach Ihrer Einreise.

Ich danke für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung. Bitte bleiben Sie gesund.

Ihr Prof. Dr. Bernd Fabritius
Beauftragter der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten

(Pressemitteilung des Beauftragten für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten vom 02.07.2020)

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Stand 03.07.2020