Beirat für Spätaussiedlerfragen tagt in Berlin unter Leitung des Aussiedlerbeauftragten der Bundesregierung

Schwerpunkte Rente und Härtefälle im Aufnahmeverfahren

Im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat ist der Beirat für Spätaussiedlerfragen unter Vorsitz des Beauftragten für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Prof. Dr. Bernd Fabritius, zu seiner jährlichen Sitzung zusammengetreten.

Themen der Sitzung waren u. a. die aktuellen Entwicklungen in Spätaussiedleraufnahmeverfahren sowie der Sachstand der Urkundenproblematik bei Eintragungen von standesamtlichen Vorgängen anerkannter Spätaussiedler in Personenstandsregister. Auf Anregung der Aussiedlerbeauftragtenkonferenz hatte der Bund die zuständigen Innenministerien der Länder und Senatsverwaltungen für die besondere Situation der Spätaussiedler bei der Urkundenbeschaffung sensibilisiert. Ergänzend wurde durch einen Namensartikel des Bundesbeauftragten in der Fachzeitschrift für das Standesamtswesen ( Fabritius, Bernd: Zur Bewertung von Personenstandsurkunden deutscher Aussiedler und Spätaussiedler, in: Das Standesamt : STAZ ; Zeitschrift Für Standesamtswesen, Familienrecht, Staatsangehörigkeitsrecht, Personenstandsrecht, Internationales Privatrecht des In- und Auslands ; Mit sämtliche amtliche Bekanntmachungen für die Standesamtführung. 10/2019. S. 308-309.) über die zu treffende Auslegungsentscheidung informiert.

Ein weiterer Schwerpunkt der Beratungen stellte der derzeitige Stand der Bemühungen um die Beseitigung der personenkreisspezifischen Benachteiligungen im Rentenrecht dar. Auf Antrag des Jugendvertreters der Deutschen Jugend in Europa (DJO), Edwin Andreas Drotleff, wurde nach detaillierten Beratungen einstimmig eine Aufforderung an die Bundesregierung verabschiedet, die Thematik der Aussiedlerbenachteiligung bei der Alterssicherung aus Gründen der Generationengerechtigkeit im aktuellen Grundrentenpaket zu lösen. In diesem Zusammenhang stellte der Beauftragte seine Broschüre „Die bleibende Verantwortung für deutsche Aussiedler und Spätaussiedler“ den Mitgliedern des Beirates vor.

Thematisiert wurde auch die Lösung von Härtefällen in der Aussiedleraufnahme. Vertreter des zuständigen Bundesverwaltungsamtes schilderten die geltende Rechtslage und sagten wohlwollende Einzelfallprüfung zu.

Der Beirat für Spätaussiedlerfragen ist unter Vorsitz des Beauftragten für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat angesiedelt. Er berät die Bundesregierung sachverständig in Fragen der Aufnahme und Integration von Spätaussiedlern. Er setzt sich zusammen aus Vertretern des Bundes, der Länder, der Kommunen, der Kirchen und der Verbände. Seine Mitglieder werden für jeweils 4 Jahre berufen.

(Pressemitteilung des Beauftragten für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten vom 29.11.2019)

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Stand 12.07.2019