Verfahrenserleichterungen für Spätaussiedlerbewerber aus der Ostukraine
Die aktuelle Entwicklung in der Ukraine wird in Verfahren durch das Bundesverwaltungsamt angemessen berücksichtigt. Anträge betroffener Einwohner der Ostukraine werden beschleunigt bearbeitet. Sind Nachweise aufgrund der Kämpfe erschwert, so wird nach unbürokratischen Alternativen gesucht.
Immer gilt aber, dass positive Bescheide auch im Härtefallverfahren nur erteilt werden, wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Es ist nicht möglich, die für eine Aufnahme nötigen Sprachkenntnisse erst in Deutschland zu erwerben.
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Stand 15.07.2014