Informationen zum Thema Beantragung und Erteilung von Visa zum Zweck der Spätaussiedlung für russische Staatsangehörige mit Wohnsitz in der Russischen Föderation

Meldung der Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten vom 29.08.2024

Seit einigen Monaten erreichen die Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten Natalie Pawlik, MdB, regelmäßig Beschwerden über die langen Wartezeiten bei der Erteilung von Visa an Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler bei der Deutschen Botschaft in Moskau.

Nach Rücksprache mit dem Auswärtigen Amt teilt die Beauftragte Pawlik Folgendes zu der aktuellen Situation mit der Visaerteilung in Moskau mit: 

Warum kommt es derzeit in Moskau zu langen Wartezeiten?

Angesichts der Reduzierung personeller Ressourcen durch eine von Russland verhängte Personalobergrenze, von der zahlreiche auch im Sachgebiet der Rechts- und Konsularangelegenheiten bzw. in der Visastelle Beschäftigte betroffen waren, sowie auf Grund rechtlicher Änderungen bei der Visumvergabe infolge des russischen Angriffskrieges (Aussetzung des Visaerleichterungsabkommens zwischen der EU und Russland) kann die Visumbearbeitung in Russland nicht mehr im gewohnten Umfang und in der gewohnten Geschwindigkeit gewährleistet werden. Es kommt daher zu Terminwartezeiten sowie zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Visaanträgen, leider auch für prioritär zu behandelnde Kategorien wie die der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler. Trotz dieser widrigen Bedingungen ist es der Visastelle der Botschaft Moskau Ende vergangenen Jahres gelungen, im Bereich der Spätaussiedlung innerhalb weniger Wochen den der Pandemie-Einschränkungen geschuldeten Bearbeitungsrückstau abzuarbeiten. 

Mit welcher Wartezeit ist aktuell in Moskau zu rechnen?

Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler können sich im Terminvergabesystem der Botschaft auf einer Warteliste registrieren. Stand August 2024 befanden sich ca. 680 Familien auf dieser Warteliste. Die Botschaft arbeitet diesen Rückstand im Rahmen der aufgrund der wegen o. g. Umstände begrenzten Kapazitäten schnellstmöglich ab. Aktuell ist dabei noch mit mehrmonatigen Wartezeiten zu rechnen, die jedoch zunehmend verringert werden können. 

Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Wartezeiten in Moskau zu verkürzen?

Die Visastelle in Moskau wurde bereits soweit wie möglich entlastet. Visumanträge werden für alle Visumkategorien, für die dies rechtlich zulässig ist, durch externe Dienstleister angenommen und zum Großteil im Inland durch Beschäftigte des Auswärtigen Amtes oder des Bundesamtes für Auswärtige Angelegenheiten entschieden. Diese Maßnahmen erlauben es der Visastelle Moskau, Anträge von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern prioritär zu bearbeiten.

Das Auswärtige Amt plant, die personellen Kapazitäten der Visastelle in Moskau zu erweitern, soweit die geschilderten Rahmenbedingungen dies zulassen.   

Ausblick

Im Rahmen der o. g. Maßnahmen konnte das Terminangebot für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler in den vergangenen Wochen bereits mehr als verdoppelt werden. Nach aktuellem Stand dürften ferner Bearbeitungskapazitäten an der Visastelle Moskau in absehbarer Zeit durch zusätzliches Personal spürbar erweitert werden können. Es besteht Grund zur Zuversicht, dass dies zu einer wesentlichen Verkürzung der aktuell prognostizierten Wartezeiten führen wird. Diese Prognose steht jedoch unter dem Vorbehalt von Entscheidungen anderer Stellen, die das Auswärtige Amt nicht beeinflussen kann.  

Besteht die Möglichkeit der Antragstellung außerhalb der Deutschen Botschaft in Moskau?

Aus rechtlichen Gründen ist die Antragstellung (d. h. Vorsprache und Abgabe von Unterlagen) von Spätaussiedlerinnen- bzw. Spätaussiedler-Visa bei externen Dienstleistern nicht möglich. Visa-Anträge von Personen mit Wohnsitz in der Russischen Föderation müssen folglich an der Visastelle der Deutschen Botschaft Moskau entgegengenommen werden.

Eine örtlich unzuständige Beantragung und Erteilung von Visa für die Spätaussiedlung durch andere Auslandsvertretungen kann nur in Betracht kommen, wenn besondere Gründe (z. B. eine Gefährdung der Betroffenen bei Weiterverbleib in der Russischen Föderation) dies im Einzelfall ausnahmsweise rechtfertigen. Durch die nur an der Deutschen Botschaft in Moskau vorliegende Ortskenntnis ist die Bearbeitung an anderer Stelle ungleich aufwändiger und bindet größere Kapazitäten. Auch sind die Auslandsvertretungen in den umliegenden Staaten bereits jetzt besonders ausgelastet.

Meldung auf der Internetseite der Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten

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Stand 30.08.2024