Spätaussiedler: Zugangszahlen stabil auf niedrigem Niveau
Die Zahl der gestellten Aufnahmeanträge hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 520 Anträge auf aktuell 10.265 Anträge leicht erhöht. Als Folge der Novellierung des Bundesvertriebenengesetzes im Jahr 2013 war die Antragszahl 2014 deutlich auf 30.009 angestiegen. Danach waren die Zahlen wieder rückläufig: 2015 wurden 18.011 Aufnahmeanträge gestellt, im Jahr darauf waren es 13.677.
Der Bundesbeauftragte für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Hartmut Koschyk, MdB, begrüßt die Stabilisierung des Zuzugs: "2012 waren nur noch rund 1.900 Spätaussiedler und ihre Angehörigen nach Deutschland gekommen. Nach der 2013 erfolgten Gesetzesänderung und den damit verbundenen Erleichterungen bei der Familienzusammenführung stabilisieren sich die Zugänge inzwischen etwa auf dem Vierfachen dieser damaligen Zugänge."
Deutschland profitiere vom Wissen, vom Können und vom kulturellen Reichtum der Spätaussiedler, so Koschyk. "Jeder, der Verantwortung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserem Land trägt, ist aufgefordert, die Wahrnehmung für diese Tatsache zu schärfen. Dieses gilt umso mehr, als gerade in jüngster Zeit sich die Deutschen aus Russland ungerechten Pauschalverdächtigungen ausgesetzt sehen, in überdurchschnittlicher Zahl radikalen politischen Positionen zuzuneigen."
Die meisten Spätaussiedler – 83 Prozent – kommen aus der Russischen Föderation und aus Kasachstan. Für die Durchführung des Verfahrens zur Aufnahme und Verteilung der Spätaussiedler ist das Bundesverwaltungsamt (BVA) zuständig. Aktuell ist das Grenzdurchgangslager Friedland die einzige Aufnahmeeinrichtung des Bundes für Spätaussiedler in Deutschland.
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Stand 26.10.2017