QR-Code: ein weiterer neuer Service des BAföG-Fachbereichs

Seit kurzem sind die BAföG-Feststellungs- und Rückzahlungsbescheide (FRB) sowie BAföG-Ermittlungsschreiben mit einem QR-Code (englisch für „Quick Response“, „schnelle Antwort“) versehen.

Bild des QR-Codes aus dem BAföG Fachbereich Quelle: BVA

Was beinhaltet ein „QR-Code“ ? Ein QR-Code ist zunächst eine bildliche Information, welche als solche nicht verständlich ist. Mit den zum Nutzen erforderlichen Apps wird diese Information umgewandelt z.B. in Text, Buchstaben, Zahlen, Zeichen. Der Text lässt sich unterschiedlich formatieren.

Im BAföG-Bereich führt Sie der QR-Code auf den Feststellungs- und Rückzahlungsbescheiden (FRB) und zahlreiche BAföG-Schreiben/Bescheide zu unseren neuen BAföG-Internetseiten: www.bafoeg.bund.de
Dort navigieren Sie Fragen, die Sie in der BAföG-Service-Hotline bewegen, durch das komplexe Thema der BAföG-Rückzahlung. Eine fragenorientierte Nutzerführung mit vielen Beispielen verdeutlicht die Rückzahlungsbedingungen, etwa die Berechnung von Antrags- und Widerspruchsfristen, die Ermittlung von persönlichen Freistellungsgrenzen. Erläuterungen zu Bescheiden (z.B. zum FRB) sowie Verlinkungen auf relevante Urteile sollen weitere Hilfestellung geben.

Um die im QR-Code des BAföG-Bereichs hinterlegten Daten lesen zu können, brauchen Sie ein Handy, ein Tablet oder ein Notebook mit Kamera sowie eine Lesesoftware für QR-Codes. Entsprechende kostenlose Apps lassen sich bequem aus dem Internet herunterladen.

Beachten Sie bitte, nicht jede QR-Codeleser-Software beherrscht alle Formate.

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Stand 02.04.2015