SEPA - Der BIC läuft aus
Der BIC ist die internationale Bankleitzahl eines Zahlungsdienstleisters. Da Zahlungsdienstleister auch durch die in der IBAN enthaltenen Informationen eindeutig identifizierbar sind, muss der BIC nur bei inländischen Überweisungen und Lastschriften bis Februar 2014 und bei grenzüberschreitenden Zahlungen bis Februar 2016 noch zusätzlich zur IBAN angegeben werden.
Vor diesem Hintergrund kann bei der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates bei nationalen Zahlungen zukünftig auf die Angabe des BIC verzichtet werden. Auf den SEPA-Lastschriftmandaten wird dies gesondert verwiesen.
Hinweis: Die Angabe des BIC ist nicht erforderlich, wenn Ihre IBAN mit „DE“ beginnt.
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Stand 07.02.2014