Umsetzung der Tarifeinigung 2012 - weitergehende Informationen
Mit dem Rundschreiben vom 3. August 2012, Az.: D 5 – 220 233-53/7 werden die geeinten Änderungstarifverträge sowie der Tarifvertrag über eine einmalige Pauschalzahlung 2012 (Bund) und Hinweise zur Durchführung dieser Tarifverträge bekannt gegeben. Die wichtigsten Informationen haben wir für Sie zusammengefasst.
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Stand 05.10.2012