Neue Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten nach §§ 17a bis 17d Erschwerniszulagenverordnung (EZulV)
Am 28.08.2013 ist die Verordnung zur Änderung von Vorschriften für Dienst zu wechselnden Zeiten im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 3286) veröffentlicht worden.
Danach werden die bisherigen Zulagen für Wechselschichtdienst und Schichtdienst (§ 20 EZulV - alte Fassung) in den §§ 17a bis 17d EZulV komplett neu gefasst. Die Neuregelung tritt zum 01.10.2013 in Kraft. Es handelt sich dabei um eine umfassende und wesentliche Änderung in der Zulagengewährung! Der Name der Zulage ändert sich in Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten (DwZ).
Das beigefügte Informationsschreiben zur neuen Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten beinhaltet unter anderem Näheres zu Zulagengewährung und -höhe.
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Stand 01.10.2013