Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2014/2015
Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2014/2015 beschlossen.
Dieser Entwurf sieht vor, das Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst im Bund vom 1. April 2014 auf die Beamten, Soldaten und Richter sowie die Versorgungsempfänger des Bundes zu übertragen. Die Erhöhungen - dies gilt auch für den Mindestbetrag von 90 Euro - vermindern sich um jeweils 0,2 Prozentpunkte. Der Unterschiedsbetrag wird der Versorgungsrücklage des Bundes zugeführt. Die Dienst- und Versorgungsbezüge werden im Ergebnis in zwei Schritten linear angehoben:
- zum 1. März 2014 um 2,8 Prozent, oder, bei einer Mindesterhöhung, auch um einen höheren Prozentsatz sowie
- zum 1. März 2015 um 2,2 Prozent
Zudem werden die Anwärterbezüge ebenfalls in zwei Schritten erhöht:
- zum 1. März 2014 um 40 Euro sowie
- zum 1. März 2015 um 20 Euro
Abschläge auf die erhöhten Beträge dürfen laut BMI / BMF geleistet werden. Erste Abschlagszahlungen werden über das Bezügeabrechnungsverfahren KIDICAP voraussichtlich zum Zahlmonat Oktober (dann rückwirkend ab 1. März 2014) realisiert. Für Angehörige des BMVg-Geschäftsbereichs wird die erste Abschlagszahlung über das Bezügeabrechnungsverfahren SASPF voraussichtlich im Zahlmonat September erfolgen. Aus technischen Gründen ist eine vorherige Auszahlung nicht möglich.
Weitere Informationen können Sie der BMI-Homepage entnehmen.
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Stand 04.06.2014