Neuregelung der Entgelte für die Tarifbeschäftigten, Auszubildenden und Praktikantinnen/Praktikanten des Bundes ab 01. März 2014
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Rundschreiben vom 24.05.2014 (D 5 – 31002/29#9) hat das BMI die Regelungen zur Zahlbarmachung der erhöhten Entgelte ab 01.03.2014 bekannt gegeben. Die Auszahlung wird nunmehr rückwirkend ab dem 01.03.2014 mit den Bezügen für den Monat August 2014 erfolgen.
Weitere Informationen können Sie dem beigefügten Informationsschreiben entnehmen. Das Rundschreiben des BMI vom 24.05.2014 (D 5 – 31002/29#9) finden Sie auf der BMI-Homepage.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Bezügebetreuung im Bundesverwaltungsamt
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Stand 17.06.2014