Betragserhöhungen bei der Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten
Mit dem 7. Besoldungsänderungsgesetz erhöhen sich die Zulagen für den Dienst zu ungünstigen Zeiten mit Wirkung vom 01.01.2016 nach §§ 3,4 Erschwerniszulagenverordnung um 50 %. Mit dem beiliegenden Informationsschreiben erhalten die Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfänger hierzu nähere Informationen.
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Stand 21.12.2015