Betragserhöhungen bei den unständigen Bezügen (nur für Beamte)
Durch das Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2016/2017 ergeben sich auch einige Veränderungen bei den unständigen Bezügen, auf die ich hiermit hinweisen möchte:
1. Änderung der Mehrarbeitsvergütung
Zum 01.03.2016 sollen sich rückwirkend die Stundensätze nach § 4 Bundesmehrarbeits-vergütungsverordnung erhöhen. Eine weitere Erhöhung soll zum 01.02.2017 erfolgen:
Stundensätze | ||
ab 01.03.2016 | ab 01.02.2017 | |
Besoldungsgruppe A 2 bis A 4 | 12.,25 EUR | 12,54 EUR |
Besoldungsgruppe A 5 bis A 8 | 14,47 EUR | 14,81 EUR |
Besoldungsgruppe A 9 bis A 12 | 19,87 EUR | 20,34 EUR |
Besoldungsgruppe A 13 bis A 16 | 27,36 EUR | 28,00 EUR |
2. Änderung der Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten
Stundensätze | ||
Dienst | ab 01.03.2016 | ab 01.02.2017 |
an Sonntag und gesetzlichen Wochenfeiertagen | 5,01 EUR | 5,13 EUR |
an Samstagen von 13 Uhr bis 20 Uhr | 1,18 EUR | 1,21 EUR |
an Werktagen (Mo bis Sa) von 20 Uhr bis 6 Uhr | 2,35 EUR | 2,41 EUR |
Die ab 01.03.2016 gültigen Stundensätze sollen im Zahlmonat Oktober 2016 rückwirkend in das Bezügesystem eingespielt werden. Für bereits ab Entstehungsmonat März ausgezahlte Beträge erfolgt eine automatische Nachzahlung der Erhöhungsbeträge.
Da das Besoldungsanpassungsgesetz noch nicht verkündet wurde und damit noch nicht wirksam ist, stehen die Zahlungen unter dem ausdrücklichen Vorbehalt einer späteren gesetzlichen Regelung.
Bei weiteren Fragen stehen Ihnen ihre Ansprechpartner im BVA gerne zur Verfügung.
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Stand 04.08.2016