Besoldungsanpassung 2016/2017

Änderungen Beamtenbesoldung

Die Bundesregierung hat in ihrer Sitzung den von Bundesinnenminister Dr. Thomas de Mazière vorgelegten Entwurf eines Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2016/2017 (BBVAnpG 2016/2017) beschlossen.

Die Übernahme des Tarifergebnisses durch Kabinettbeschluss sichert für alle Statusgruppen des öffentlichen Dienstes des Bundes neben den Tarifbeschäftigten auch den Beamten, Soldaten und Richtern sowie den Versorgungsempfängern, eine gleichgerichtete Bezügeentwicklung.
Unter dem Vorbehalt der gesetzlichen Regelung, die Bundestag und Bundesrat im jetzt eingeleiteten Gesetzgebungsverfahren beschließen werden, beginnen die Vorarbeiten zur Umsetzung unmittelbar nach dem Kabinettbeschluss.

Als Anlage finden Sie die neuen Besoldungstabellen 2016/2017 und den Gesetzesentwurf zum Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz im Entwurf.

Demnach erfolgt eine lineare Anhebung in zwei Schritten. Die Dienst- und Versorgungsbezüge werden dabei wie folgt angehoben:

  • Zum 01.03.2016 um 2,2 Prozent und
  • Zum 01.02.2017 um 2,35 Prozent.

Aufgrund der Zuführungen an die Versorgungsrücklage ist die Erhöhung in 2016 (2,2 Prozent gegenüber dem tariflichen Erhöhungssatz) um 0,2 Prozentpunkte vermindert. Entsprechend einer im Gesetzentwurf vorgesehenen Neuregelung erfolgt die Erhöhung in 2017 ohne eine solche Verminderung.

Die Anwärterbezüge erhöhen sich entsprechend des Ergebnisses der Tarifverhandlungen zum 01.03.2016 um 35 Euro und zum 01.02.2017 um 30 Euro.

Bundestag und Bundesrat werden voraussichtlich erst im Herbst 2016 über den Gesetzentwurf zum BBVAnpG 2016/2017 entscheiden. Daher wurde vom BMI am 13.07.2016 beschlossen, dass auf die im Gesetzentwurf für das Jahr 2016 vorgesehenen Bezügeerhöhungen Abschlagszahlungen zu leisten sind (s. Rundschreiben Abschlagserlass BMI). Alle näheren Erläuterungen entnehmen Sie bitte diesem Rundschreiben.

Diese automatisierten und derzeit noch in PVS systemseitig umzusetzenden Abschlagszahlungen sollen nach Angaben des für das Abrechnungssystem zuständigen BADV voraussichtlich mit den Oktoberbezügen 2016 vorgenommen werden. Dies gilt auch für Empfänger- und Empfängerinnen von Bezügen aus einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis, sofern diese auf rechtlichen Regelungen nach dem Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) beruhen. Die Abschlagszahlungen errechnen sich aus der Differenz der sich nach den Artikeln 1, 3, 6, 8, 10 und 12 des als Anlage 1 beigefügten Gesetzentwurfes ergebenden und den bisher gezahlten Beträgen. Die Zahlungen werden unter dem Vorbehalt der späteren gesetzlichen Regelung rückwirkend für die Kalendermonate ab 01.03.2016 geleistet.
Nach der Verkündung des Gesetzes im BGBl. Teil I wird eine Verrechnung der geleisteten Abschlagszahlungen vorgenommen. Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte den Anlagen.

Ihre Bezügebetreuung

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Stand 01.08.2016