Änderungen zum Jahreswechsel (2016/2017)

Informationen für Beschäftigte und Arbeitgeber zur Personalkostenbetreuung Entgelt

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Jahreswechsel 2016/2017 bringt tarifrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Änderungen mit sich.

Rechengrößen in der Sozialversicherung

Ab 01.01.2017 beträgt der allgemeine Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung 14,6 %. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen jeweils 7,3 %. Die Krankenkassen können von den Arbeitnehmern allerdings weiterhin Zusatzbeiträge erheben. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für das Jahr 2017 beträgt 1,1 %.

Der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung beträgt ab dem 01.01.2017 2,55 %. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen je 1,275 %. Kinderlose Beschäftigte zahlen ab Vollendung des 23. Lebensjahres weiterhin einen Zusatzbeitrag von 0,25 %.

Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung beläuft sich auch im Jahr 2017 auf 18,7 %. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen jeweils 9,35 %.

Änderung des gesetzlichen Mindestlohns

Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 01.01.2017 von 8,50 auf 8,84 brutto je Zeitstunde erhöht.

Umsetzung der Tarifanpassung 2016/2017

Zum 01.02.2017 tritt die nächste Stufe der Tarifeinigung 2016/2017 in Kraft. Hierdurch ergibt sich:

  • eine Erhöhung der Tabellenentgelte um 2,35 %
  • eine Erhöhung der Praktikantenentgelte nach dem TVPöD um ebenfalls 2,35 %
  • eine Erhöhung der Ausbildungsentgelte nach dem TVAöD um einen Festbetrag von 30,00 .

Im Rahmen der Tarifanpassung sind einige Zulagen manuell anzupassen. Die Prüfung und Anpassung übernimmt das Bundesverwaltungsamt in eigener Zuständigkeit ggf. in Absprache mit den Personal bearbeitenden Dienststellen.

Die Umsetzung der Änderungen erfolgt grundsätzlich zum Zahlmonat Februar 2017. Aus systemtechnischen Gründen kann nicht ausgeschlossen werden, dass vereinzelte Zulagenanpassungen erst zu einem späteren Zeitpunkt - dann rückwirkend zum 01.02.2017 - vorgenommen werden. Vorsorglich bitten wir hierfür bereits um Verständnis.

Einzelheiten können der individuellen Bezügemitteilung entnommen werden.

Ferner ergeben sich gemäß Tarifabschluss 2016/2017 folgende Änderungen in der betrieblichen Altersvorsorge:

Im Abrechnungsverband West der VBL (VBL-West) wird der Arbeitnehmerbeitrag zur Umlage von zurzeit 1,61 % ab dem 01.07.2017 um weitere 0,1 Prozentpunkte auf dann insgesamt 1,71 % angehoben. Dies gilt auch, sofern der Umlagesatz der VBL-West nach einem Wechsel in den Abrechnungsverband Ost weiterhin maßgeblich ist.

Im Abrechnungsverband Ost der VBL (VBL-Ost) wird der Arbeitnehmerbeitrag zur Kapitaldeckung zum 01.07.2017 von derzeit 2,75 % auf dann 3,50 % erhöht.

Bemessungsgrundlage ist unverändert das jeweilige zusatzversorgungspflichtige Entgelt.

Für konkrete Rückfragen stehen Ihnen Ihre Ansprechpartner in den Entgeltreferaten im Bundesverwaltungsamt zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Personalkostenbetreuung im Bundesverwaltungsamt

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Stand 14.12.2016