Zahlbarmachung der Aufschläge bei Abwesenheit

Aufgrund der Systemumstellung seitens des Bundesverwaltungsamtes kommt es im Bereich der Bearbeitung der unstetigen Bezüge zu einer verzögerten Auszahlung bei Abwesenheit.

Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte beigefügter Infobroschüre

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Stand 08.03.2016