Besoldungsanpassung 2016/2017

Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2016/2017
(BBVAnpG 2016/2017)
Vom 21. November 2016

Das Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2016/2017 (BBVAnpG 2016/2017) wurde im BGBl. am 25.11.2016 verkündet.

Auf der BMI-Homepage finden Sie folgende Meldung zur Besoldungserhöhung http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2016/07/uebertragung-tarifergebnis-2016-auf-besoldung.html.

Die Übernahme des Tarifergebnisses durch Kabinettbeschluss sichert für alle Statusgruppen des öffentlichen Dienstes des Bundes neben den Tarifbeschäftigten auch den Beamten, Soldaten und Richtern sowie den Versorgungsempfängern, eine gleichgerichtete Bezügeentwicklung.

Demnach erfolgt eine lineare Anhebung in zwei Schritten:

Die Dienst- und Versorgungsbezüge werden dabei folgend angehoben:

• Zum 01.03.2016 um 2,2 Prozent und
• Zum 01.02.2017 um 2,35 Prozent.

Aufgrund der Zuführungen an die Versorgungsrücklage ist die Erhöhung in 2016 (2,2 Prozent gegenüber dem tariflichen Erhöhungssatz) um 0,2 Prozentpunkte vermindert. Entsprechend einer im Gesetzentwurf vorgesehenen Neuregelung erfolgt die Erhöhung in 2017 ohne eine solche Verminderung.

Die Anwärterbezüge erhöhen sich entsprechend dem Ergebnis der Tarifverhandlungen zum 01.03.2016 um 35 Euro und zum 01.02.2017 um 30 Euro.

Unten angeführt finden Sie das Gesetz zum Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2016/2017:

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Stand 15.11.2017