Erhöhung der Arbeitnehmeranteile zur Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) ab 1. Juli 2018
Hinweise zur Erhöhung der Arbeitnehmeranteile zur Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) ab 1. Juli 2018
Im Rahmen der Lohnrunde 2016/2017 wurden für die Tarifbeschäftigten und Auszubildenden des Bundes in der Zusatzversorgung (VBL) zusätzliche Arbeitnehmeranteile zur Finanzierung der biometrischen Risiken (steigende Lebenserwartung) sowie zur Sicherung der Finanzierung in der kapitalgedeckten VBL (Ost) vereinbart.
Daher wurde im Abrechnungsverband West der VBL der Arbeitnehmeranteil zur Umlage bereits ab 1. Juli 2016 um 0,2 % auf insgesamt 1,61 % und ab 1. Juli 2017 um 0,1 % auf insgesamt 1,71 % sowie im Abrechnungsverband Ost der VBL der Arbeitnehmerbeitrag zur Kapitaldeckung ab 1. Juli 2016 um 0,75 % auf insgesamt 2,75 % und ab 1. Juli 2017 um 0,75 % auf insgesamt 3,50 % angehoben.
Ab 01.07.2018 erhöht sich nunmehr im Abrechnungsverband West der VBL der Arbeitnehmeranteil zur Umlage um 0,1 % auf insgesamt 1,81 % und im Abrechnungsverband Ost der VBL der Arbeitnehmerbeitrag zur Kapitaldeckung um 0,75 % auf insgesamt 4,25 %.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Personalkostenabteilung im Bundesverwaltungsamt
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Stand 24.07.2018