Hinweise zum Steuerklassenwechsel
Seit Einführung des ELStAM-Verfahrens (ElektronischeLohnSteuerAbzugsMerkmale) im Jahr 2013 werden den Arbeitgebern Steuerdaten im Monatsrhythmus von der Finanzverwaltung aus der Datenbank elektronisch zum Abruf bereitgestellt. Dabei spielt die Einstufung in die zutreffende Lohnsteuerklasse für die Höhe des Lohnsteuerabzugs durch den Arbeitgeber eine entscheidende Rolle.
Anbei finden Sie einige erläuternde Hinweise, in welchen Fällen es zu einem Steuerklassenwechsel kommen kann und wie Sie die vorübergehenden Unannehmlichkeiten eines Steuerklassenwechsels gegebenenfalls verhindern oder zumindest abmildern können.
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Stand 19.01.2018