Informationsschreiben zur Besitzstandszulage für kinderbezogene Entgeltbestandteile
Nach Urteil vom 8. Dezember 2011 - 6 AZR 397/10 liegt nach Auffassung des BAG ein Anwendungsfall des § 11 Abs. 1 Satz 2 TVÜ-Bund nur dann vor, wenn mit dem Kindergeldberechtigtenwechsel zugleich ein Anspruch auf kinderbezogene Leistungen der anderen Person verbunden ist. Abweichend vom Wortlaut der Tarifvorschrift, der nur darauf abstellt, ob der anderen Person Kindergeld gezahlt wird, hält das BAG danach einen Wegfall der Besitzstandszulage für nicht gerechtfertigt, wenn sich das Arbeitsverhältnis der anderen Person z. B. nach dem TVöD oder nach dem TV-L richtet, die andere Person aber keinen Anspruch auf kinderbezogene Leistungen aus ihrer Tätigkeit im öffentlichen Dienst hat.
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Stand 17.09.2012