Informationsschreiben zur steuerlichen Behandlung der Arbeitnehmeranteile zur VBL Ost

Mit Urteil vom 9. Dezember 2010 zum Aktenzeichen VI R 57/08 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass „Finanzierungsanteile der Arbeitnehmer, die in dem Gesamtversicherungsbeitrag des Arbeitgebers an eine kapitalgedeckte Pensionskasse enthalten sind“, aus steuerlicher Sicht als „Arbeitgeberbeiträge nach § 3 Nr. 63 Einkommenssteuergesetz (EStG)“ - Steuerbefreiungstatbestand - anzusehen sind. Es kommt nicht darauf an, wer die Versicherungsbeiträge finanziert, d.h. wer durch sie wirtschaftlich belastet wird. Eigenanteile der Arbeitnehmer in die Zusatzversorgung, die in eine kapitalgedeckte Versicherung (VBL-Ost-Fälle) gezahlt werden sind demnach nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei.

Diese Seite

Stand 03.02.2012