Strukturausgleich gemäß § 12 TVÜ-Bund
Mit dem Rundschreiben D 5 - 220 210-1/12 vom 28.11.2012 hat das BMI die Anwendung der Regelungen über Strukturausgleiche neu gefasst. Die Neufassung ist angesichts höchstrichterlicher Rechtsprechung zum Fortbestand des Anspruchs auf Strukturausgleich nach Herabgruppierung und Zahlung einer Zulage für die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit gemäß § 14 TVöD erforderlich geworden.
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Stand 19.12.2012