BMI-Rundschreiben vom 18.09.2013 - Besitzstandzulage kinderbezogene Entgeltbestandteile bei Arbeitszeiterhöhungen von Tarifbeschäftigten
Das BMI hat mit dem Rundschreiben vom 18.09.2013 die Regelungen zur Besitzstandzulage für kinderbezogene Entgeltbestandteile bei Arbeitszeiterhöhungen angepasst. Dem ergänzenden Hinweisschreiben können Sie die Anspruchsvoraussetzungen für eine eventuelle Nachzahlung der Besitzstandszulage entnehmen.
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Stand 03.12.2013