Gewährung von Vorschüssen wegen Hochwasserschäden

Angesichts der erheblichen Schäden in den vom Hochwasser betroffenen Gebieten wurden gesonderte Regelungen zur Gewährung von Vorschüssen getroffen.

Wegen der erheblichen Schäden in den vom Hochwasser betroffenen Gebieten besteht für hiervon betroffene Bundesbedienstete die Möglichkeit der Gewährung eines Vorschusses nach Nummer 1 Absatz 3 Buchstabe e) der Richtlinien für die Gewährung von Vorschüssen in besonderen Fällen (VR), soweit der Verlust von Hausrat usw. ungedeckt ist.

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Stand 28.06.2013