Gewährung von Vorschüssen wegen Hochwasserschäden
Wegen der erheblichen Schäden in den vom Hochwasser betroffenen Gebieten besteht für hiervon betroffene Bundesbedienstete die Möglichkeit der Gewährung eines Vorschusses nach Nummer 1 Absatz 3 Buchstabe e) der Richtlinien für die Gewährung von Vorschüssen in besonderen Fällen (VR), soweit der Verlust von Hausrat usw. ungedeckt ist.
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Stand 28.06.2013