Information der Bundesfamilienkasse
Eine neue Antragstellung ist durch den Wechsel der Aufgabe nicht notwendig.
Ab dem 1. März 2023 erfolgt eine umfassende Betreuung durch den sich im Aufbau befindlichen Zentralen Kindergeldservice der BA am Standort Magdeburg. Das Kindergeld wird sodann nicht mehr zeitgleich mit den Bezügen ausgezahlt, sondern zu festen Zeitpunkten im Laufe des jeweiligen Anspruchsmonats überwiesen.
Die Auszahlung des Kindergeldes durch die Bundesfamilienkasse beim BVA erfolgt letztmalig für den Monat Februar 2023 zu den bisher üblichen Zahlterminen.
Vorbereitende Maßnahmen zum Aufgabenübergang auf die BA erfordern, dass der Datenbestand eine Zeit lang "eingefroren" werden muss. Dieser Zustand wird voraussichtlich im Januar und Februar 2023 bestehen.
Das zu diesem Zeitpunkt festgesetzte Kindergeld läuft in diesem Zeitraum unverändert fort, Änderungsmitteilungen können in dieser Zeit aber nicht mehr verarbeitet werden. Neuanträge für das erste Kind werden von der BA ab Januar bearbeitet. Alle anderen Aufgaben wird die BA erst ab Übernahme der Aufgabe im März 2023 übernehmen, eine rückwirkende Zahlung ab dem Ereigniszeitpunkt wird seitens der BA sichergestellt.
Daher sollten absehbare Entwicklungen und feststehende Änderungen bis ca. Mitte Dezember 2022 dem jeweils zuständigen Standort der Bundesfamilienkasse mitgeteilt werden. Danach können Änderungen leider nicht mehr berücksichtigt werden.
Alle Kindergeldempfänger werden über den Aufgabenwechsel der Bundesfamilienkasse beim Bundesverwaltungsamt an die Familienkasse bei der Bundesagentur für Arbeit mit beigefügten Schreiben persönlich informiert.
Im Namen aller Mitarbeitenden der Bundesfamilienkasse beim BVA danken wir für die gute Zusammenarbeit in den letzten Jahren. Wir haben die Aufgabe der Bundesfamilienkasse sehr gerne und mit viel Engagement wahrgenommen und wünschen Ihnen und Ihren Familien alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Bundesfamilienkasse beim BVA
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Stand 06.12.2022