Informationen zur Krankenhausdirektabrechnung zwischen Beihilfestelle und Krankenhaus

Aufgrund der Achten Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) ist jetzt die Direktabrechnung zwischen Beihilfestelle und Krankenhaus vorgesehen.

Direktabrechnung bedeutet, dass das behandelnde Krankenhaus die Rechnung direkt an Ihre Beihilfestelle sendet und diese die Rechnung gegenüber dem Krankenhaus begleicht. Sie oder Ihre beihilfeberechtigten Angehörigen erhalten über die beihilfefähigen Krankenhausleistungen - oft hohe Summen - keine Rechnung mehr.

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Stand 31.08.2018