Änderung der Zuständigkeiten in der Beihilfe
Mit Wirkung zum 12.12.2019 wurde die Zuständigkeit für die Beihilfe der Beschäftigten der Hauptzollämter Darmstadt, Heilbronn und Karlsruhe an einem Standort zentralisiert. Für die Bearbeitung der Beihilfeanträge und sonstigen beihilferechtlichen Angelegenheiten ist seit o.g. Zeitpunkt das Referat B III 6 am Standort Chemnitz zuständig.
Bitte senden Sie Ihre Beihilfeanträge und Ihren Schriftverkehr an die Beihilfestelle Chemnitz.
Bei Nutzung der Beihilfe-App werden Ihre Beihilfeanträge automatisch ab dem 12.12.2019 an Ihre neue Beihilfestelle in Chemnitz übermittelt.
Seit dem 1. November 2019 ist das Referat B III 2 am Standort Berlin für die Bearbeitung der Beihilfe des Personenkreises mit den Personenkennziffern (PK) vom 280838 bis 311299 (Versorgungsempfänger der Bundeswehr), welche bisher im Referat B II 2 am Standort Düsseldorf bearbeitet worden sind, zuständig.
Senden Sie Ihre Anträge bitte an die Beihilfestelle Berlin 2
Hinweis: Für die Zuordnung der Personenkennziffer als Ihre persönliche Beihilfenummer zu einem bestimmten PK-Bereich ist zunächst Ihr Geburtstag (die ersten beiden Ziffern) maßgeblich. Erst bei Überschneidungen erfolgt eine weitere Unterscheidung nach Geburtsmonat (dritte und vierte Ziffer) und dann nach Geburtsjahr (fünfte und sechste Ziffer).