Neue Beihilfeanträge
Die bislang teilweise noch unterschiedlichen Beihilfeformulare haben wir vereinheitlicht und deutlich vereinfacht. Die alten Formulare sind bitte nicht mehr zu nutzen.
Der neue „Beihilfeantrag bei Krankheit und Geburt“ für den schriftlichen Papierantrag enthält nur noch die wesentlichen Angaben für die regelmäßige Beantragung von Beihilfe. Bereits vorliegende Daten werden nicht jedes Mal erneut abgefragt und damit entlasten wir die Antragstellerinnen und Antragsteller. Vorbild ist die Beihilfe-App. Ganz der Digitalisierung verpflichtet, orientiert sich der papiergebundene Antragsweg künftig an digitalen Prozessen. Die Zusammenstellung der Aufwendungen entfällt mit dem neuen schlanken Kurzantrag. Fügen Sie die Rechnungsbelege dem neuen Beihilfeantrag einfach als Kopie bei.
Änderungen in den persönlichen Verhältnissen, wie z.B. Anschrift oder Bankverbindung, müssen weiterhin anlassbezogen mitgeteilt werden. Verwenden Sie dazu die neue Anlage „Beihilfeberechtigte/r“. Auch bei Nutzung der Beihilfe-App sind Stammdatenänderungen der Beihilfe bitte schriftlich auf dem Postweg mit der Anlage mitzuteilen.
Wenn sich Angaben der Ehepartnerin/des Ehepartners bzw. der Lebenspartnerin/des Lebenspartners ändern, teilen Sie diese bitte mit der Anlage "Ehegatte/Ehegattin" mit. Auch die jährliche Vorlage des Einkommensteuerbescheides zum Nachweis des Einkommens des Ehegatten als berücksichtigungsfähige Person erfolgt mit dieser Anlage.
Für Angaben zu Kindern steht Ihnen die Anlage "Kind" zur Verfügung.
Pflegebedingte Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit machen Sie weiterhin wie gewohnt mit dem Pflegeantrag geltend.
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Stand 25.06.2020