Beihilfebearbeitung für die Bundespolizei durch BVA

Wir begrüßen die Bediensteten der Bundespolizei und ihre Angehörigen beim Bundesverwaltungsamt!

Zum 1. März 2021 übernimmt das Bundesverwaltungsamt (BVA) die Bearbeitung der Beihilfeangelegenheiten für die aktiv Beschäftigten der Bundespolizei und deren Angehörigen. Mit der Übertragung wird die Konsolidierung der Bundesbeihilfe fortgesetzt und eine einheitliche Bearbeitung innerhalb des Geschäftsbereichs des Bundesinnenministeriums vorangetrieben.

Das BVA steht für eine hohe Kundenzufriedenheit und moderner Software. Auch der Bundespolizei steht ab dem 1. März 2021 die Beihilfe-App des BVA für die einfache Beantragung von Beihilfe mit Smartphone oder Tablet zur Verfügung.

Ab 1. März 2021 ist ausschließlich das BVA für die Beihilfebearbeitung der Bundespolizei zuständig, unabhängig vom Entstehungsdatum der Aufwendungen. Bitte nutzen Sie die Antragsformulare des BVA.

Die Bundespolizei wird betreut von der Beihilfestelle Berlin 1:

Bundesverwaltungsamt
Dienstleistungszentrum
Beihilfestelle Berlin 1
Referat B III 1
11055 Berlin

Hotline: 022899358 68-4000
Fax: 030 1810 7030-4000

E-Mail: beihilfe-berlin1@bva.bund.de

Servicezeiten: Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bva.bund.de/beihilfe

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Stand 26.02.2021