Beihilfebescheid bei App-Nutzung: Mit der neuen App-Version entfällt die zusätzliche Bekanntgabe in Papierform.
Mit der neuen App-Version 1.4.1 entfällt die zusätzliche Bekanntgabe des Beihilfebescheids in Papierform. Bei App-Nutzung erfolgt die Beihilfebearbeitung damit ab sofort vollständig digital. Dies schont die Umwelt, da unnötige Ausdrucke auf Papier vermieden werden. Ein elektronischer Bescheid erzeugt weniger CO2-Emission als ein mit der Post zugestellter Papierbescheid.
Was bedeutet das für Sie?
Ihr elektronischer Bescheid wird Ihnen für 10 Tage zum Abruf in der Beihilfe-App bereitgestellt. Wie bisher werden Sie per E-Mail informiert, dass der Beihilfebescheid bereitsteht. Die Widerspruchsfrist beginnt einen Tag nach erfolgtem Abruf des Bescheids. Sollten es Ihnen einmal nicht möglich sein, den Bescheid innerhalb dieser 10 Tage abrufen zu können, wird ein erneuter Abruf durch wiederholte Bereitstellung für weitere 10 Tage ermöglicht.
Nach dem Abruf in der App steht Ihnen der elektronische Bescheid zukünftig für ein Jahr, statt bisher nur sieben Monate, in der Beihilfe-App zur Verfügung.
Sofern der Bescheid nicht innerhalb der Bereitstellungsphasen abgerufen wird, erhalten Sie ersatzweise einen Papierbescheid.
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Stand 12.11.2021