Zuständigkeitsänderung für aktive Bedienstete der Bundeswehr mit dienstlichem Aufenthalt im Ausland zum 15. August 2022

Sehr geehrte Beihilfeberechtigte, sehr geehrter Beihilfeberechtigter,
mit Wirkung zum 15.08.2022 wird die Zuständigkeit für die Beihilfe der aktiven Bediensteten der Bundeswehr mit dienstlichem Aufenthalt im Ausland und deren Angehörigen zum Referat B II 5 in Düsseldorf verlagert.

Bitte senden Sie Ihre Beihilfeunterlagen ab dem 15.08.2022 an die Beihilfestelle Düsseldorf-Ausland.

Bei Nutzung der Beihilfe-App werden Ihre Beihilfeanträge automatisch ab dem 15.08.2022 an Ihre neue Beihilfestelle B II 5 übermittelt.

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Stand 27.07.2022