Das E-Rezept in der Beihilfe

Die Beihilfestellen im Bundesverwaltungsamt informieren über die Voraussetzungen für die Nutzung des elektronischen Arzneimittelrezeptes (E-Rezept) für beihilfeberechtigte Personen.

Weitere Informationen zum E-Rezept finden Sie unter www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de.

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Stand 26.01.2024