Beihilfefähige Höchstbeträge für Heilmittel ab 1. August 2024
Die beihilfefähigen Höchstbeträge für ärztlich verordnete Heilmittel im Bereich der Ergotherapie erhöhen sich zum 1. August 2024.
Anpassungen erfolgen ebenfalls bei den Höchstbeträgen für Hausbesuche im Bereich Sonstiges des Leistungsverzeichnisses für Heilmittel.
Im Rahmen der Vorgriffregelung hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat bekanntgegeben, dass für Aufwendungen, die aufgrund einer Blankoverordnung geltend gemacht werden, die Höchstbeträge gemäß Anlage 9 zu § 23 der Bundesbeihilfeverordnung gelten.
Die jeweils beihilfefähigen Beträge können der Übersicht zum Merkblatt Heilmittel entnommen werden.
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Stand 31.07.2024