Änderung der BRKGVwV zum 01.05.2019

Am 01.05.2019 treten wichtige Änderungen zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesreisekostengesetz (BRKGVwV) in Kraft.

Im Wesentlichen wurde geändert:

  • Erhöhung der notwendigen Übernachtungskosten von 60 Euro auf 70 Euro
  • Erhöhung der Parkgebühren bei kleiner WE von bis zu 5 Euro täglich auf bis zu 10 Euro täglich
  • die Erweiterung der begründungsfreien Zeit zur Taxinutzung von 23 Uhr bis 6 Uhr auf 22 Uhr bis 6 Uhr.
  • Bestimmung der reisekostenrechtlichen Verfahrensweise bei der Verknüpfung der Arbeitsformen der Telearbeit und des mobilen Arbeitens mit Dienstreisen
  • Bei Verbindung von Dienstreisen mit privaten Reisen ist der Urlausbegriff gem. § 13 Abs.2 BRKG dem Begriff in § 13 Abs.1 Satz 3 BRKG angepasst worden, d.h. jede Freistellung von der Pflicht zur Arbeitsleistung ist zu berücksichtigen, z.B. Gleittage, Sonderurlaub, Teilzeitmodelle

 Die Lesefassung und das Einführungsrundschreiben finden Sie unter folgendem Link:

 Rechtsgrundlagen Reisekosten

 Für Fragen und Erläuterungen stehen die Ihnen bekannten Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

 

Ihr Travel Management des Bundesverwaltungsamtes

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Stand 30.04.2019