Änderung der BRKGVwV zum 01.05.2019
Im Wesentlichen wurde geändert:
- Erhöhung der notwendigen Übernachtungskosten von 60 Euro auf 70 Euro
- Erhöhung der Parkgebühren bei kleiner WE von bis zu 5 Euro täglich auf bis zu 10 Euro täglich
- die Erweiterung der begründungsfreien Zeit zur Taxinutzung von 23 Uhr bis 6 Uhr auf 22 Uhr bis 6 Uhr.
- Bestimmung der reisekostenrechtlichen Verfahrensweise bei der Verknüpfung der Arbeitsformen der Telearbeit und des mobilen Arbeitens mit Dienstreisen
- Bei Verbindung von Dienstreisen mit privaten Reisen ist der Urlausbegriff gem. § 13 Abs.2 BRKG dem Begriff in § 13 Abs.1 Satz 3 BRKG angepasst worden, d.h. jede Freistellung von der Pflicht zur Arbeitsleistung ist zu berücksichtigen, z.B. Gleittage, Sonderurlaub, Teilzeitmodelle
Die Lesefassung und das Einführungsrundschreiben finden Sie unter folgendem Link:
Für Fragen und Erläuterungen stehen die Ihnen bekannten Ansprechpartner gerne zur Verfügung.
Ihr Travel Management des Bundesverwaltungsamtes
Diese Seite
Stand 30.04.2019