Beihilfen sind eine Beteiligung an den Krankheitskosten durch den öffentlichen Arbeitgeber, sie ergänzen die Eigenvorsorge der Beamtinnen und Beamten, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sowie der beihilfeberechtigten Tarifbeschäftigten. Das DLZ übernimmt die Bearbeitung der Beihilfeanträge und die Erstattung des beihilfefähigen Betrags.
Die Abteilung Beihilfe (Abt. B) gliedert sich in die Referatsgruppe B I, Referatsgruppe B II und Referatsgruppe B III.