Abteilungsleiter Bernhard Kraus
Die Abteilung BF befasst sich mit der Bildungsfinanzierung.
Es werden folgende Aufgaben wahrgenommen:
Verwalten und Einziehen von BAföG Darlehen
Das BAföG-Darlehen ist ein zinsloses Darlehen, das 5 Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer in vierteljährlichen Raten zurückgezahlt werden muss. Das Bundesverwaltungsamt zieht diese Darlehen zentral ein. Diese Bearbeitung geschieht papierlos. Eingehende Schreiben werden gescannt und in die elektronische Akte übernommen.
Rückfordern von Bürgschaftsfällen im Rahmen der Bundesgarantie
Ist die Rückzahlung des Bildungskredits nicht möglich, löst die KfW die Bundesgarantie ein. Damit geht der Rückforderungsanspruch auf das BVA über, das nunmehr die fälligen Raten einzieht.
- BAföG online Portal - Bündelung der Online-Dienstleistungen für Darlehensnehmerinnen und –nehmer im BAföG-Rückzahlungsverfahren.
Über das BAföG-online Portal können die Darlehensnehmerinnen und Darlehensnehmer Anträge stellen, Nachweise hochladen und Anfragen senden. Die Anmeldung ist mit E-Mail und Kennwort oder mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises möglich.