Abteilungsleiterin Annette Beaumart
Zuwendungen sind Gelder, die der Staat zur aktiven Förderung bestimmter Zwecke einsetzt, an denen er ein erhebliches Interesse hat.
Die Abteilung ZM im Bundesverwaltungsamt ist der zentrale Dienstleister im Zuwendungsmanagement und aktuell für neun oberste Bundesbehörden tätig.
Im Rahmen der nationalen Zuwendungsbearbeitung werden finanzielle Mittel eingesetzt, die der Staat zur Förderung gesellschaftlicher und politischer Ziele bereitstellt. Die administrative Bearbeitung bezieht sich auf die Bewilligung der von den Bundesministerien zur Förderung übertragenen Geldmittel, Betreuung und Beratung der Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger sowie die Prüfung, wie die Gelder verwendet wurden.
Das BVA bearbeitet im Bereich der Nationalen Bundesförderung in neun Referaten und zwei Projektgruppen an vier Standorten (Köln, Stuttgart, Osnabrück, Frankfurt/Oder) Fördermaßnahmen für oberste Bundesbehörden.
Gefördert werden unter anderem Projekte in den Bereichen:
- Sport
- Kultur
- Politische Stiftungen
- Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Gesundheit
- Forschung und Bildung
In der Corona-Pandemie unterstützt das BVA die zuständigen Ressorts auch dabei, die kurzfristig aufgesetzten Förderprogramme unter anderem in den Bereichen Kultur, Forschung und der humanitären Hilfe umzusetzen, z. B.
- für das BMI: Corona-Überbrückungshilfe des Bundes für den Profisport
- für die BKM: Neustart Kultur
- diverse Förderprogramme für das BMG und das BMFSFJ
Die Bewilligung der Fördermaßnahmen und die damit verbundene Vergabe von Fördermitteln sind an bestimmte Voraussetzungen und Kriterien gebunden. Die grundsätzliche Entscheidung darüber, ob Zuwendungen gewährt werden, treffen in der Regel die Ministerien. Das BVA ist für die praktische Umsetzung zuständig. Es setzt die politischen Förderentscheidungen der Ressorts im Zuwendungsverfahren um und arbeitet mit einer Vielzahl von Zuwendungsempfängern und anderen Bundes-, Landes- und kommunalen Behörden zusammen.
Zudem bringt das BVA seine Erfahrungen auch in die ministerielle Arbeit ein, indem es bei der Fortentwicklung des Zuwendungsrechts mitwirkt.
Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das wichtigste Instrument der Europäischen Union zur Förderung der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik in Europa. Ziel des ESF ist es, die Beschäftigungschancen der Menschen durch Ausbildung und Qualifizierung zu verbessern und zum Abbau von Benachteiligungen auf dem Arbeitsmarkt beizutragen. Hierfür stellt der ESF gemeinsam mit den einzelnen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union umfangreiche finanzielle Mittel bereit, um nachhaltige Förderprogramme aufzulegen und konkrete Projekte vor Ort umzusetzen.
Das BVA setzt die förderpolitischen Ziele des Operationellen Programms im Auftrag der zuständigen Bundesministerien um. Hierzu gehört vor allem die Vorbereitung von Förderprogrammen, die Entscheidung über Förderanträge sowie die Prüfung und Anerkennung von Ausgaben.
Geförderte Programme sind u. a.
- Berufsbildung für nachhaltige Entwicklung befördern. Über grüne Schlüsselkompetenzen zu klima- und ressourcenschonendem Handeln im Beruf (BBNE)
- Bildungsprämie
- Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (BIWAQ)
- Integrationsrichtlinie Bund
- Bundesprogramm "Soziale Teilhabe"
Weitere Informationen zu den Aufgaben der Abteilung ZM erhalten Sie auf den Aufgabenseiten der Fachbereiche.