Bürgerarbeit - Selbstvertrauen und Perspektive

20.000 Stellen vom Bundesverwaltungsamt bewilligt

Ziel der Bürgerarbeit ist es unter anderem, Langzeitarbeitslosen durch die Arbeit wieder Selbstvertrauen zu geben um sie so - und auch über die durch die Teilnahme an dem Programm verbesserte Selbstorganisation - erneut in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Vielen eröffnet sich dadurch
eine realistische Perspektive zur Rückkehr in ein selbstbestimmtes Leben.

Das Bundesverwaltungsamt (BVA) bewilligt dazu seit Ende 2010 die Zuwendungen in der Beschäftigungsphase des Modellprojektes Bürgerarbeit.
Bei diesem Zuwendungsverfahren werden Haushaltsmittel des Bundes sowie Mittel des Europäischen Sozialfonds an potentielle Arbeitgeber von Bürgerarbeitsplätzen gezahlt. Im Rahmen der Antragsprüfung ist auszuschließen, dass eine Gefährdung für bereits bestehende Arbeitsplätze oder Wettbewerber des Antragstellers vorliegt. Eine Zuwendung ist nur möglich, wenn diese Voraussetzung erfüllt ist.

Bislang wurde die Förderung von rund 25.000 Bürgerarbeitsplätzen beim BVA beantragt. Von den eingereichten Stellen konnten mittlerweile 20.000 Stellen bewilligt werden, lediglich 1.120 Stellen mussten nach diesen Kriterien abgelehnt werden (Stand: 08.09.2011). Damit liegt die Ablehnungsquote unter 5 Prozent. Die zurzeit nicht entschiedenen Anträge befinden sich aktuell noch in der Prüfung.

Voraussetzung für eine Förderung im Modellprojekt "Bürgerarbeit" ist, dass die verrichteten Tätigkeiten zusätzlich sind und im öffentlichen Interesse liegen. Bereits mit dem Interessenbekundungsverfahren des BMAS im April 2010 wurde ein mehrstufiges Verfahren zur Antragsprüfung
festlegt. Die teilnehmenden Jobcenter stimmen die Anträge mit den potenziellen Arbeitgebern ab und prüfen dabei auch, ob die Fördervoraussetzungen vorliegen. Eventuelle Unklarheiten können so beseitigt werden, bevor die Anträge beim BVA gestellt werden.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die Frist zur Antragstellung verlängert. Anträge zur Förderung von Bürgerarbeitsplätzen können nun bis zum 31.12.2011 beim BVA gestellt werden. Eine Bewilligung und die erstmalige Arbeitsplatzbesetzung können bis zum 01.05.2012 erfolgen. Die Arbeitsstellen können maximal für 36 Monate, jedoch längstens bis zum 31.12.2014 gefördert werden.

Umfassende Informationen zur Beschäftigungsphase sind auf der Internetseite www.buergerarbeit.bund.de zu finden.

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Stand 19.09.2011