Ein runder Geburtstag - 40 Jahre Ausbildungsförderung nach dem BAföG
BAföG wurde eingeführt, um die finanziellen Belastungen einer Ausbildung, ob an Abendschulen, höheren Fachschulen oder Universitäten, auszugleichen. Ziel ist es, die Freiheit hinsichtlich der Berufswahl zu fördern. Jeder soll die Möglichkeit haben, ein Studium absolvieren zu können. Die Gesamtzahl der BAföG-Darlehensnehmerinnen und Darlehensnehmer,
die seit 1971 BAföG erhalten haben, liegt bei über 4 Millionen.
Für die Verwaltung und Einziehung der BAföG-Darlehen ist das Bundesverwaltungsamt zuständig. Der Datenbestand beim Bundesverwaltungsamt umfasst derzeit ca. 1,2 Millionen digitalisierte Akten. Aktuell sind rund 427.000 Darlehensnehmerinnen und Darlehensnehmer in der Rückzahlungsphase. Täglich werden rund 10.000 Blatt Papier eingescannt.
In den vergangen 40 Jahren hat sich auch einiges verändert. Das BAföG wurde immer wieder den aktuellen wirtschaftlichen Situationen und politischen Zielsetzungen angepasst.
Anfangs wurde die Ausbildungsförderung als Vollzuschuss gewährt. Später erfolgte die schrittweise Umstellung auf einen Darlehensanteil. Mittlerweile betragen der staatliche Zuschuss und der unverzinsliche Darlehensanteil jeweils 50%. Insgesamt muss nach dem Studium also nur die Hälfte der erhaltenen Summe zurückgezahlt werden. Studenten mit einem Studienbeginn ab 01.03.2001 müssen nur noch maximal 10.000 EUR zurückzahlen.
Auch im technischen Bereich hat das Verfahren zur Einziehung der Darlehen nach dem BAföG beträchtliche Entwicklungen erfahren. Gab es zu Beginn der Antragsbearbeitung für das Förderprogramm noch nicht einmal einen Computer, wurde mittlerweile die Umstellung hin zur nahezu vollständigen Online-Abwicklung vollzogen. Seit dem Jahr 2000 gibt es BAföG online – eine der ersten E-Government- Anwendungen der Bundesregierung. Die Darlehnsnehmerinnen und Darlehensnehmer können Anträge auf Erlasse, Freistellung etc. direkt über das Internet stellen. Die weitere Bearbeitung bis zum Druck und Versand erfolgt papierlos.
Das Bundesverwaltungsamt hat hier im Rahmen der technischen Entwicklung einiges auf den Weg gebracht und bietet damit einen nutzerfreundlichen und technisch stets aktuellen Service.
Die Einnahmen aus dem Darlehenseinzug werden direkt wieder an die Haushalte des Bundes und der Länder verteilt und fließen damit wieder in die Förderung neuer Generationen von Studentinnen, Studenten und Auszubildenden.
Weitere Informationen und Hinweise zu diesem Thema finden Sie auf den folgenden Internetseiten:
www.bafoeg.bund.de oder
www.bundesverwaltungsamt.de
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Stand 30.08.2011