Bürgerarbeit - 17.000 Stellen bewilligt

Helfende Hände werden immer gebraucht – besonders für zusätzliche Tätigkeiten, die über das erforderliche Mindestmaß hinaus gehen. Einsatzmöglichkeiten für die so genannten „Bürgerarbeiter“, die Teilnehmer am Modellprojekt „Bürgerarbeit“ gibt es also viele.

Ziel der Bürgerarbeit ist es, arbeitslose erwerbsfähige Hilfebedürftige wieder in Arbeit zu bringen und ihnen so einen geregelten, strukturierten Tagesablauf zu ermöglichen und damit die Integration zu fördern.

Das Bundesverwaltungsamt (BVA) bewilligt seit Ende 2010 die Zuwendungen in der Beschäftigungsphase des Modellprojektes Bürgerarbeit. Bei diesem Zuwendungsverfahren werden Haushaltsmittel des Bundes sowie Mittel des Europäischen Sozialfonds an potentielle Arbeitgeber von Bürgerarbeitsplätzen gezahlt. Im Rahmen der Antragsprüfung ist auszuschließen, dass eine Gefährdung für bereits bestehende Arbeitsplätze oder Wettbewerber des Antragstellers vorliegt. Eine Zuwendung ist nur möglich, wenn diese Voraussetzung erfüllt ist.

Bislang wurde die Förderung von rund 23.600 Bürgerarbeitsplätzen beim BVA beantragt. Von den eingereichten Stellen konnten 17.502 Stellen bewilligt werden, lediglich 1.070 Stellen mussten nach diesen Kriterien abgelehnt werden (Stand: 18.08.2011). Die zurzeit nicht entschiedenen Anträge befinden sich aktuell noch in der Prüfung.

Voraussetzung für eine Förderung im Modellprojekt „Bürgerarbeit“ ist, dass die verrichteten Tätigkeiten zusätzlich sind und im öffentlichen Interesse liegen. Bereits mit dem Interessenbekundungsverfahren des BMAS im April 2010 wurde ein mehrstufiges Verfahren zur Antragsprüfung festlegt. Die teilnehmenden Jobcenter stimmen die Anträge mit den potenziellen Arbeitgebern ab und prüfen dabei auch, ob die Fördervoraussetzungen vorliegen. Eventuelle Unklarheiten können so beseitigt werden, bevor die Anträge beim BVA gestellt werden.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die Frist zur Antragstellung verlängert. Anträge zur Förderung von Bürgerarbeitsplätzen können nun bis zum 31.12.2011 beim BVA gestellt werden. Eine Bewilligung und die erstmalige Arbeitsplatzbesetzung können bis zum 01.05.2012 erfolgen. Die Arbeitsstellen können maximal für 36 Monate, jedoch längstens bis zum 31.12.2014 gefördert werden.

Umfassende Informationen zur Beschäftigungsphase sind auf der Internetseite
www.buergerarbeit.bund.de zu finden.

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Stand 24.08.2011