Das Visa-Informationssystem nimmt seinen Betrieb auf - Bundesverwaltungsamt übernimmt Funktion der Nationalen Kopfstelle

Am 11.10.2011 hat das europäische Visa-Informationssystem (VIS) auf Grundlage der VIS-Verordnung (Verordnung (EC) Nr. 767/2008) seinen Betrieb aufgenommen. Die Verordnung regelt Zweck, Funktionen, Zuständigkeiten im VIS und legt die Bedingungen und Verfahren für den Austausch von Daten über Kurzzeitvisa zwischen den Schengen-Staaten fest.

Ziel ist es, das Visumantragsverfahren zu vereinfachen und Gefahren für die Innere Sicherheit der Mitgliedstaaten zu verhindern.

Das VIS soll durch einen europaweiten Datenaustausch über Visa, die für einen kurzfristigen Aufenthalt erteilt werden, dazu beitragen, Be­drohungen der öffentlichen Sicherheit vorzubeugen, Visumbetrug zu verhindern, Kontrollen an den Außengrenzen und im Hoheitsgebiet der Mitgliedsstaaten zu erleichtern sowie die Identifizierung und Rückfüh­rung illegaler Einwanderer zu ermöglichen.

Das Bundesverwaltungsamt hat in diesem Zusammenhang die zentrale Aufgabe als nationale Kopfstelle für das VIS übernommen. Es wird künf­tig den Betrieb sowie die laufende Wartung und Weiterentwicklung des nationalen technischen Systems wahrnehmen.

Alle zugriffsberechtigten Behörden, wie beispielsweise die Auslands­vertretungen und die Grenzbehörden, haben nun im Rahmen ihrer Befugnisse die Möglichkeit, das VIS im Laufe einer konkreten Visumvergabe zu konsultieren, z.B. wenn derselbe Antragsteller ein neues Visum beantragt.

Das VIS wird nach Abschluss der nach Weltregionen gestaffelten Inbetriebnahme alle Anträge von Schengen- Visa sowie die darauf folgenden Entscheidungen der zuständigen Visumbehörden beinhalten.

Das Verfahren wird dem Visummissbrauch vorbeugen, indem es sowohl während der Antragstellung bei den Auslandsvertretungen als auch während der Einreisekontrolle an der Grenze schnelle und sichere biometrische Verifikationen anhand von Fingerabdrücken ermöglicht.

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Stand 11.10.2011