Bundesverwaltungsamt (BVA) übernimmt Aufgaben für die Bundeswehr

Am 2. November 2012 unterzeichneten die Staatssekretäre des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg), des Bundesministeriums des Innern (BMI) und des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) eine Rahmenvereinbarung, durch die ein Teil der zivilen Aufgaben der Wehrbereichsverwaltung auf das Bundesverwaltungsamt (BVA), das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) sowie die Service-Center der Zollverwaltung übertragen wird.

Die Übertragung dieser Aufgaben ist ein wichtiger Schritt, um ressortübergreifende Dienstleistungen auf Bundesebene zu bündeln.

Der Präsident des BVA, Christoph Verenkotte, begrüßt diese Entscheidung: "Seit Jahren arbeiten wir erfolgreich als Dienstleister für viele Bundesministerien und Behörden; nun können wir auch umfangreiche Dienstleistungen für das BMVg erbringen. Ich freue mich auf kompetente und engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die uns bei der Bewältigung dieser Herausforderung unterstützen."

Das BVA als Dienstleistungszentrum des Bundes nimmt bereits heute verschiedene Querschnittsaufgaben für Bundeseinrichtungen und Zuwendungsempfänger zentral wahr und ermöglicht den Kunden dadurch die Konzentration auf ihre Kernaufgaben.

Hintergrund der Rahmenvereinbarung ist die Neuausrichtung der Bundeswehr, in deren Rahmen der Umfang des zivilen Personals in den kommenden Jahren deutlich reduziert werden soll. Dabei wird auch das übergeordnete Ziel der Bundesregierung zur nachhaltigen Modernisierung der gesamten Bundesverwaltung berücksichtigt. Dies schließt unter anderem die Nutzung ressortübergreifender Kompetenz- und Dienstleistungszentren ein.

Das Bundesministerium der Verteidigung hat entschieden, die Aufgaben der Personal- und Personalnebenkosten auf bestehende Dienstleistungszentren zu verlagern. Die Betreuung von aktiven Bediensteten wird zukünftig durch das BVA wahrgenommen.

Das BVA wird ab dem 1. Juli 2013 folgende Aufgaben der Wehrverwaltung an den Standorten Düsseldorf, Hannover, Kiel, München, Strausberg, Stuttgart und Wiesbaden wahrnehmen:

  • Besoldungsbearbeitung für Soldaten und Beamte, Dienstzeitversorgung der Soldaten auf Zeit
  • Entgeltbearbeitung für Tarifbeschäftigte
  • Familienkasse
  • Beihilfebearbeitung
  • Einigungsbedingte Sonderaufgaben

Darüber hinaus wurde in der Rahmenvereinbarung festgelegt, dem BVA bis Ende 2015 zusätzlich die Aufgaben der Reisekostenabrechnung, Umzugskosten- und Trennungsgeldbearbeitung für die Bundeswehr zu übertragen.

Die Bundeswehr wird dem BVA damit insgesamt Aufgaben und Personal im Umfang von rd. 2.000 Dienstposten übertragen.

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Stand 02.11.2012