Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles besucht das Bundesverwaltungsamt in Köln

Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles, hat am 12. Dezember das Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln besucht und sich dort über die Förderprogramme des Europäischen Sozialfonds (ESF) informiert. Als zentraler Dienstleister des Bundes setzt das BVA eine Reihe von wichtigen ESF-Programmen um.

Mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds sollen Menschen in Europa die Möglichkeit bekommen, ihr Bildungsniveau und ihre Qualifikationen zu verbessern und damit ihre beruflichen Chancen zu erhöhen. Die Mittel aus dem ESF werden von der EU für jeweils sieben Jahre veranschlagt. Für die aktuelle Förderperiode 2014-2020 stellt der ESF rund 7,5 Milliarden Euro für Projekte in Deutschland zur Verfügung. Davon fließen 2,7 Milliarden Euro in den ESF auf Bundesebene.

Im Auftrag von drei Bundesministerien setzt das Bundesverwaltungsamt in der Förderperiode 2014 bis 2020 einen wesentlichen Teil der ESF-Förderprogramme des Bundes um. Schwerpunktmäßig wird der ESF einen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs leisten sowie die soziale Inklusion fördern und Armut bekämpfen. Weitere Schwerpunkte sind die Förderung von Selbstständigkeit, die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, die Verbesserung des Bildungsniveaus sowie das Thema “Lebenslanges Lernen“. „Der Europäische Sozialfonds ist das wichtigste arbeitsmarkt- und sozialpolitische Instrument der Europäischen Union“, sagte Andrea Nahles im Gespräch mit BVA-Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die ESF-Programme betreuen. „Mit dem ESF erreichen wir die Menschen vor Ort und können ganz konkret Hilfe leisten, wo sie am nötigsten ist“, so die Bundesarbeitsministerin. Christoph Verenkotte, Präsident des Bundesverwaltungsamtes, ergänzte: „Das BVA setzt seit vielen Jahren wirkungsvoll die förderpolitischen Ziele der EU und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales um. Es ist mir eine besondere Freude, die erfolgreiche Arbeit meiner Behörde Frau Ministerin Nahles präsentieren zu können.“

In der aktuellen Förderperiode wurde das BVA durch das BMAS mit der finanztechnischen Abwicklung von fünf Programmen beauftragt: Dem „Programm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit“, der
„Integrationsrichtlinie Bund“ sowie der „Sozialpartnerrichtlinie“, der „Partnerrichtlinie Wohlfahrtsverbände“ und dem Programm „unternehmensWert: Mensch“. Diese richten sich insbesondere an benachteiligte junge Menschen, Langzeitarbeitslose, erwerbstätige Frauen mit geringer Qualifikation oder geringem Einkommen sowie an Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Migrationshintergrund.

Seit vielen Jahren ist das BVA für die Umsetzung der förderpolitischen Ziele der EU und der zuständigen Bundesressorts im Rahmen des ESF verantwortlich. Die finanziellen Mittel zur Förderung der Projekte stammen anteilig aus dem Europäischen Sozialfonds und dem Bundeshaushalt. In der vergangenen Förderperiode 2007-2013 konnte das Bundesverwaltungsamt rund 2,5 Milliarden Euro an Projektträger bewilligen.

Auch in die Vorbereitung von Förderprogrammen ist das BVA eingebunden. Es entwickelt und optimiert die elektronische Unterstützung des Antragsverfahrens und des Berichtswesens an die EU und trägt Verantwortung bei der Entscheidung über Förderanträge sowie der Anerkennung von Ausgaben. Die Antragstellung und Projektbegleitung der vom BVA administrierten ESF-Förderprogramme erfolgt über das elektronische System ZUWES (Zuwendungsmanagement des Europäischen Sozialfonds), das vom BVA in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales entwickelt wird.

Das BVA wurde 1960 als selbstständige Bundesoberbehörde gegründet, um Verwaltungsaufgaben zu bündeln und effektiver zu erledigen. Diese Idee hat sich über die Jahre sehr dynamisch entwickelt. Heute nimmt das BVA mit rund 4.000 Beschäftigten vielfältige Aufgaben wahr und arbeitet als einzige Bundesoberbehörde für Bundespräsident, Bundeskanzlerin und alle Bundesressorts. Durch die Bündelung von Aufgaben beim BVA konnten die Kosten bei der Aufgabenwahrnehmung in vielen Bereichen gesenkt werden.

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Stand 12.12.2014