Schnelle Hilfe bei Ausweisverlust durch den Sperr-Notruf

Den Bürgerinnen und Bürgern wird durch den Sperr-Notruf 116 116 im Fall eines Kartenverlustes sicher, schnell und unkompliziert geholfen. Die Notrufnummer 116 116 ist die weltweit erste zentrale und einheitliche Rufnummer, um Karten und elektronische Berechtigungen sperren zu lassen. Diese Möglichkeit steht nun auch für die Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels zur Verfügung. Zusätzlich kann über den Sperr-Notruf auch abgefragt werden, ob die Online-Ausweisfunktion gesperrt ist.

Der Sperr-Notruf 116 116 ist in Deutschland rund um die Uhr aus dem Festnetz und allen Mobilfunknetzen gebührenfrei zu erreichen. Darüber hinaus ist er unter dieser Nummer ebenfalls per Fax erreichbar. Auch aus dem Ausland steht der Sperr-Notruf mit der jeweiligen Landesvorwahl, für Deutschland in der Regel unter +49 116 116 zur Verfügung. Zur zusätzlichen Erreichbarkeit aus dem Ausland, ist der Sperr-Notruf auch unter der Rufnummer +49 (0) 30 / 40 50 40 50 zu erreichen.

Das Bundesverwaltungsamt (BVA) ermöglichte den Anschluss an den Sperr-Notruf. Nach einer europaweiten Ausschreibung erhielt die Servodata GmbH aus Frankfurt vom Bundesverwaltungsamt den Auftrag, die Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels an den Sperr-Notruf 116 116 anzuschließen. Das BVA hat den Anschluss mit Unterstützung der Servodata GmbH vorbereitet und Anfang Januar 2014 planmäßig in den Echtbetrieb genommen.

Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie unter www.personalausweisportal.de.
Zusätzliche Informationen zum BVA, dem zentralen Dienstleister des Bundes und dem vielfältigen Aufgabenspektrum finden Sie unter www.bva.bund.de.

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Stand 20.01.2014