BAföG-online mit dem Personalausweis
Der Antrag für die Rückzahlung des BAföG kann damit einfach online erledigt werden. Die personenbezogenen Daten wie Name, Vorname und Geburtsdatum, werden aus dem Ausweis übertragen. Das spart Zeit und vermeidet Eingabefehler. Die im BAföG-Rückzahlungsverfahren erforderlichen Nachweise können elektronisch gesendet werden. Der Postversand entfällt. Benötigt werden ein Personalausweis mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion, die entsprechende Software (z. B. die kostenlose AusweisApp2) und ein geeignetes Kartenlesegerät.
Der elektronische Identitätsnachweis per Online-Ausweisfunktion schützt die Identitätsdaten durch Verschlüsselung und ermöglicht die vollständig elektronische Bearbeitung des Antrags. Er bietet mehr Sicherheit und zugleich mehr Komfort.
Das Bundesverwaltungsamt (BVA) ist zuständig für die Verwaltung und Rückzahlung von Darlehen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Es zieht die von den Ämtern für Ausbildungsförderung ausgezahlten Darlehen nach der Ausbildung wieder ein, auch damit die Gelder beispielsweise der nächsten Generation von Studierenden wieder zugutekommen. Den Darlehenseinzug führt das BVA papierlos durch.
Mit der integrierten eID-Funktion können sich die Darlehensnehmerinnen und -nehmer im Internet einfach und verlässlich ausweisen. Zugang zu den Personalausweisdaten des Nutzers bekommen nur solche Unternehmen und Behörden, die dafür zertifiziert sind. Die Bürgerinnen und Bürger und der Diensteanbieter können sich bei der Nutzung des Personalausweises auf die Identität ihres Gegenübers verlassen - jede Seite weiß, mit wem sie kommuniziert. Festgelegt ist auch, in welchem Umfang Daten in einem Vorgang abgerufen werden können. Es werden nur die Datenfelder aus dem Personalausweis ausgelesen, die für einen Geschäftsvorgang, hier für die Antragstellung der Rückzahlung, erforderlich sind.
Weitere Informationen zum Thema BAföG sowie zu den weiteren Aufgaben des Bundesverwaltungsamtes als zentralem Dienstleister des Bundes finden Sie auch auf unserer Internetseite unter: www.bva.bund.de. Informationen zur Online-Ausweisfunktion finden Sie unter www.personalausweisportal.de
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Stand 20.08.2015