Digitalisierung von Asylverfahren: Bundesverwaltungsamt ermöglicht die sofortige automatische Übermittlung von Daten an die Meldebehörden

Zum November 2016 hat das BVA einen weiteren Meilenstein auf dem Weg zur Digitalisierung von Asylverfahren erreicht. Die Meldebehörden (Einwohnermeldeämter der Städte und Gemeinden) wurden termingerecht mit Inkrafttreten der speziellen Regelung des Datenaustauschverbesserungsgesetzes (DAVG) an das Ausländerzentralregister (AZR) angebunden.

Sobald ein Flüchtling nach seiner Ankunft registriert wird und seinen Ankunftsnachweis (AKN) erhält, sind die melderechtlich relevanten Informationen, z.B. Personalien, Nummer des Ankunftsnachweises und Anschrift der Person, an die zuständige Meldebehörde zu übermitteln. Die Übermittlung wird automatisch durch das AZR sowohl bei der ersten Erfassung als auch bei Aktualisierungen der Daten (z.B. Korrektur der Namensschreibweise, Änderung der Anschrift) ausgelöst. Dies erspart einerseits dem Flüchtling den Gang zur Meldebehörde und sichert andererseits der Kommune den entsprechenden finanziellen Ausgleich vom Land.

Zugunsten einer sicheren Datenübertragung erfolgt der Informationsaustausch über einen sogenannten Intermediär, d.h. einen geschützten Nachrichtenserver, an den die Meldebehörden über das Internet angebunden sind. Die Authentifizierung der teilnehmenden Behörden erfolgt über das sogenannte Deut sche Verwaltungsdiensteverzeichnis (DVDV) der Innenverwaltungen der Länder. Änderungen, die sich aus Zuzug bzw. Fortzug eines Asylsuchenden ergeben, werden durch die Meldebehörde auf demselben Weg an das zentrale Ausländerregister des Bundes, das AZR zurückgemeldet.

Abbildung 1: Übermittlung melderechtlich relevanter Daten über das AZR an die Meldebehörde Abbildung 1: Übermittlung melderechtlich relevanter Daten über das AZR an die Meldebehörde Quelle: BVA

Durch die Anbindung der Meldebehörden an das AZR konnte das BVA erreichen, dass die Meldebehörden unmittelbar die benötigten, aktuellen Daten zu Asylsuchenden erhalten. Dadurch entfällt die Notwendigkeit einer separaten Meldung mit separatem Behördengang des Flüchtlings. Gleichzeitig steht die Anschrift z.B. für die Zustellung von Schriftstücken immer aktuell zur Verfügung. Zusätzlich steht diese Information immer aktuell für alle Verwaltungs- und Sicherheitsbehörden, die auf das AZR zugreifen dürfen, bereit.

Das BVA hat mit seinen Anpassungen nach dem Datenaustauschverbesserungsgesetz maßgeblichen Anteil am Aufbau eines integrierten IT-Gesamtsystems zur Beschleunigung aller Prozesse rund um das Flüchtlingsmanagement. Dieses System dient der bedarfsgerechten automatisierten Bereitstellung und Aufbereitung von Informationen für Verwaltungs- und Sicherheitsbehörden. Das AZR, welches seit Jahren die zentrale Informationsplattform für Ausländerdaten ist, dient künftig auch als Kerndatensystem (KDS) im Rahmen des Flüchtlingsmanagements.

Weitere Informationen zum Bundesverwaltungsamt, dem zentralen Dienstleister des Bundes, und dessen vielfältigem Aufgabenspektrum erhalten Sie auf unserer Internetseite www.bva.bund.de.

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Stand 10.11.2016