BAföG: Rückforderungsakte jetzt online

50 Jahre nach dem Start der Bundesausbildungsförderung bietet das digitale Portal BAföG-online erstmals Akteneinsicht in den kompletten Rückzahlungsvorgang. Damit schafft das Bundesverwaltungsamt (BVA) ein Musterbeispiel für transparente Verwaltung.

Am 1. September 1971 trat das Bundesausbildungsförderungsgesetz – das BAföG – in Kraft. Seitdem haben mehr als fünf Millionen junge Menschen die wertvolle Studienförderung erhalten. Doch wer sich einen Überblick über seine persönliche BAföG-Rückzahlungshistorie verschaffen wollte, hatte es bislang schwer. Im besten Fall ließen sich die wichtigsten Unterlagen in Ordnern der Eltern oder im eigenen Archiv aufspüren. Auch ein Antrag auf Akteneinsicht beim BVA war möglich. Das aber konnte mehrere Wochen dauern und war mühselig, wenn mehrere hundert Seiten in Papier gedruckt und versandt werden mussten.

Nach einer erfolgreichen Erprobungsphase können die BAföG-Rückzahlenden jetzt selbst orts- und zeitunabhängig online Einsicht in ihre individuelle Rückforderungsakte und das aktuelle Rückforderungskonto nehmen – schnell und unkompliziert. Einzige Voraussetzung ist die Nutzung der Online-Funktion des Personalausweises.

"Ein Schub in Richtung transparente Verwaltung"

"Wir wollen die Vorteile der Digitalisierung erlebbar machen und Vorbild für Transparenz sein“, erklärt Bernhard Kraus, zuständiger Abteilungsleiter im Bundesverwaltungsamt. "Wo früher ein Antrag bei der Behörde erforderlich war und die Verwaltung eine Papierakte gegen eine Gebühr zur Verfügung stellte reichen heute eine Identifikation mit Personalausweis und ein paar Klicks. Dies verstehen wir als deutlichen Schub in Richtung einer transparenten und bürgerorientierten Verwaltung", so Kraus.

Den Zugang zur Akte sowie vielfältige Informationen zur Rückzahlung finden Kundinnen und Kunden unter www.bafoegonline.de. Dort lassen sich auch alle im Rückzahlungsverfahren benötigten Anträge stellen und Nachweise hochladen, der gesamte Prozess ist digital möglich. Das Bundesverwaltungsamt ist eine der ersten Behörden, die einen solchen umfassenden Bürgerservice anbieten.

Der BAföG-Prozess und die Rolle des BVA

Die BAföG-Gewährung und Auszahlung erfolgt über die Ämter für Ausbildungsförderung in den Ländern. Das BVA ist für die Einziehung und Verwaltung des Darlehensanteils der Förderung zuständig. Jährlich erstellt das BVA – mit leicht fallender Tendenz – rund 140.000 Erstbescheide: Feststellungs- und Rückforderungsbescheide, jeweils etwa viereinhalb Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer.

Das Bundesverwaltungsamt nimmt für alle Behörden im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat sowie für zahlreiche weitere Behörden eine Reihe von Dienstleistungen wahr. Deutschlandweit arbeiten rund 6.000 Beschäftigte an 23 BVA-Standorten, der Hauptsitz ist in Köln.

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Stand 01.09.2021