Bundesverwaltungsamt warnt vor den Folgen der Aktenvernichtung für Spätaussiedler in den Kommunen
Heute haben der Präsident des Bundes der Vertriebenen, Herr Dr. Fabritius, und der Bundesvorsitzende der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland, Herr Thießen, das Bundesverwaltungsamt in Köln besucht. Im Mittelpunkt der Gespräche mit dem Präsidenten des Bundesverwaltungsamtes, Herrn Verenkotte, standen die Situation des Aufnahmeverfahrens und die umstrittene Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts. Herr Verenkotte erklärte hierzu: „Das Bundesverwaltungsamt hat glücklicherweise trotz besonderer Herausforderungen durch die Corona-Pandemie das Aufnahmeverfahren unbeirrt weiter durchführen können.
Das Bundesverwaltungsamt sieht sich in seiner Entscheidungspraxis im völligen Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der formelhafte Erklärungen zur deutschen Nationalität zur Ablehnung führen, wenn sie nur abgegeben werden, um nach Deutschland auszureisen. Die Rechtspraxis richtet sich strikt nach einem Erlass des Bundesministeriums des Innern und für Heimat vom 10. Februar 2022. Wegen der angekündigten Gesetzesänderung zum Bekenntnisbegriff werden jedoch Anträge, die nach geltender Rechtslage abgelehnt werden müssten, vorübergehend ruhend gestellt. Dadurch ist sichergestellt, dass alle laufenden Anträge nach der mutmaßlich günstigeren zukünftigen Gesetzesfassung entschieden werden können.“
Präsident Verenkotte verlieh außerdem seiner tiefen Sorge um die Integration der schon länger in Deutschland lebenden Vertriebenen, Aussiedler und Spätaussiedler Ausdruck: „Viele Aussiedler werden trotz ihrer deutschen Staatsangehörigkeit aufgrund ihres Geburtsortes im Ausland in Rentenklärungen, bei Beurkundungen und als Staatsangehörige vor unlösbare Nachweisforderungen gestellt. Wer seinen Rechtsstatus nicht mehr beweisen kann, erfährt von den zuständigen Kommunen, teils wegen der Vernichtung alter Akten über Aufnahme und Einbürgerung, teils mangels Sachkenntnis keine Unterstützung mehr. Die Betroffenen werden dadurch zu Bürgerinnen und Bürgern zweiter Klasse. Verwaltung und Politik sind hier aufgefordert, den bedrängten Menschen zu helfen.“
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Stand 19.04.2023