Vergabestelle für Berechtigungszertifikate
Über 60 Millionen Bürgerinnen und Bürger nutzen ihren Personalausweis nicht nur für den Identitätsnachweis im Bürgeramt, sondern vor allem im privaten Umfeld, beispielsweise in der Bank, oder im Empfang eines Hotels. Sie legen ihren Ausweis vor und werden anhand des Lichtbildes erkannt.
Quelle: BMI
Diese Transaktionen und Prozesse werden zunehmend in das Internet verlagert. Für den Identitätsnachweis in der digitalen Welt gibt es den Online-Ausweis. Mit ihm ist die elektronische Identifizierung genauso sicher und einfach, wie das Vorzeigen eines Ausweises.
Durch den Online-Ausweis können Unternehmen und Behörden elektronische Dienste anbieten, bei denen sich die Nutzerinnen und Nutzer mit ihrem Personalausweis, ihrem elektronischen Aufenthaltstitel oder ihrer eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU identifizieren und authentisieren.
Das Anmelden in Portalen, das Ausfüllen von Formularen und die Altersverifikation im Internet oder an Automaten werden damit erheblich erleichtert. Unternehmen und Behörden erhalten nur dann Zugang zu den elektronischen Ausweisdaten von Bürgerinnen und Bürgern, wenn sie eine Berechtigung bei der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate (VfB) des Bundesverwaltungsamtes gemäß §21 des Personalausweisgesetzes erhalten haben.
Die staatliche Berechtigung gewährleistet, dass Bürgerinnen und Bürger sich bei der Nutzung ihres Online-Ausweises ebenso auf die Identität ihres Gegenübers verlassen können, wie die Unternehmen und Behörden, die von staatlichen Stellen bestätigte Meldedaten erhalten.
Welche Schritte notwendig sind, um das Online-Ausweisen mit eigenen Onlinediensten anzubieten, erfahren Unternehmen auf dieser Internetseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat. Behörden informieren sich bitte auf dieser Internetseite.
Über 240 Anwendungsbeispiele für digitale Verwaltungsleistungen und Onlinedienste von Unternehmen, die das Online-Ausweisen ermöglichen, finden Sie hier auf dem Personalausweisportal.
Datensicherheit
International anerkannte und etablierte Verschlüsselungsverfahren garantieren einen sicheren Datentransfer zwischen Bürgerinnen und Bürgern einerseits und Unternehmen und Behörden andererseits. Ein auf staatlichen Berechtigungen basierendes Zugriffssystem regelt, wer auf welche personenbezogenen Ausweisdaten zugreifen darf.
Die Vergabestelle entscheidet über den Zugriff auf die Datenfelder des Personalausweises. Die Ausweisinhaberin bzw. der Ausweisinhaber muss bei der Nutzung des Online-Ausweises die Übertragung ihrer/ seiner Daten mit ihrer/ seiner selbstgewählten, sechsstelligen PIN explizit bestätigen.
Die Bürgerinnen und Bürger können darauf vertrauen, dass alle Stellen, die Informationen aus dem Online-Ausweis abfragen, tatsächlich dazu berechtigt sind.
Formulare zum Download
Alle Formulare der VfB erhalten Sie im Personalausweisportal.
Ihr Kontakt
Vergabestelle für Berechtigungszertifikate; Globaler Sperrdienst
BundesverwaltungsamtDeutschland
- Tel
- 022899358-33100
- Fax
- 02289910358-2833
- nPA@bva.bund.de